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Ziel des Unterrichtes ist es die Kenntnisse der wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten und Hort erforderlich sind, weiters die Fähigkeiten Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechts als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. |
Dazu kommen Kenntnisse aus den Bereichen Organisation und Management: |
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Unternehmensziele – Unternehmenskultur,
Kommunikation und Information, Konfliktmanagement,
Personalentwicklung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit,
Evaluation, Qualitätskriterien in der sozialpädagogischen Arbeit. |
Auf Grund der Kenntnis ihrer politischen Rechte & Pflichten soll die Schülerin bzw. der Schüler bereit sein am öffentlichen und kulturellen Leben teilnehmen und politische und soziale Verantwortung übernehmen. |
Dieser Gegenstand wird im Zuge der Lehrplannovellierung abgelöst und wird dann
ORGANISATION - MANAGEMENT - RECHT
heißen.
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