|
|
|
Vereinbarungen für ein entspanntes Schulleben
Wir sind verantwortlich für das, was wir tun,
aber auch für das, was wir nicht tun.
VOLTAIRE
Unsere Schule ist ein Ort, an dem Menschen herausgefordert sind,
ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und sich Wissen anzueignen.
Wir bieten ein hohes fachliches Bildungsniveau und fördern einen verständnis-
und achtungsvollen Umgang miteinander. Wichtig für uns sind Bildung, Kultur,
Kommunikation und Wohlbefinden.
Als Mitglieder der Schulgemeinschaft(Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigte) verpflichten wir uns,
Verantwortung für die Schulkultur und die sich darin realisierende Schulqualität zu
übernehmen.
Gemeinsam erarbeitete Grundregeln sollen uns helfen, unsere Energien
für eine offene und kreative schulische Arbeit zu nützen und mit Problemen konstruktiv
umzugehen. Sie stellen eine verbindliche Vereinbarung für das Schulleben an der BAKIP dar.
Grundregeln für Schülerinnen und Schüler
Abwesenheit vom Unterricht
- Ich besuche den Unterricht regelmäßig und pünktlich. Für ein eventuelles
Fernbleiben lege ich dem Klassenvorstand innerhalb einer Woche eine schriftliche
Entschuldigung vor. Auch ein verspätetes Eintreffen muss ich begründen.
Grundsätzlich verpflichte ich mich, rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn im
Klassenraum zu sein.
- Während der gesamten Unterrichtszeit (auch bei Schulveranstaltungen) besteht
für Lehrpersonen Aufsichtspflicht. Ich entferne mich daher nicht ohne Entschuldigung
vom Unterricht.
- Wenn ich mich vor dem Unterrichtsende abmelden muss, informiere ich in der
angegebenen Reihenfolge eine dieser Personen:
1. die Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde
2. die Klassenvorständin/den Klassenvorstand
3. den Administrator
4. die Direktorin
- Wenn Lehrpersonen 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum
eingetroffen sind, müssen die Klassensprecher/in oder deren Vertreter/in den
Administrator oder das Sekretariat informieren.
Essen und Trinken
- Ich esse und trinke ausschließlich in den Pausen und Freistunden und halte die
Bänke und Ablagen von Lebensmitteln und Trinkgefäßen während der
Unterrichtszeit frei.
- Meinen Arbeitsbereich halte ich in Ordnung und sorge gegebenenfalls für Sauberkeit.
Den Müll entsorge ich in dafür vorgesehene Behälter.
- Als Klassenordner/in bin ich für die vereinbarten Aufgaben verantwortlich.
Der Klassenraum
Das Klassenzimmer ist die Visitenkarte einer Klasse. Eine individuelle, gut überlegte
Gestaltung des Klassenraumes ist unter bestimmten Voraussetzungen sehr willkommen. Für
alle Schüler/innen gilt:
- Ich beklebe und beschrifte keine Einrichtungsgegenstände.
- Ich hafte für Dinge, die ich beschädige.
- Am Ende eines Unterrichtstages räume ich meinen Platz auf, entsorge meinen Müll
und stelle meinen Stuhl auf die Bank.
- Als Schüler/in einer Wanderklasse verlasse ich den Raum so, wie ich ihn vorzufinden
wünsche.
Computer und andere Medien
- Im Bereich der Computer gilt ein absolutes Ess- und Trinkverbot.
- Ich gebe meinen Benutzernamen und mein Passwort für den Computereinstieg
nicht weiter.
- Ich leiste einen jährlichen Beitrag von 10 Euro für die Nutzung der Computer,
des Internets und der dazugehörigen Materialien (Druckerpatronen, Toner, Papier ...)
- Wenn ich in den Pausen Musik hören möchte, benütze ich dafür Kopfhörer, um
Mitschüler/innen nicht zu stören.
- Das Mobiltelefon und andere technische Geräte schalte ich während der
Unterrichtszeit aus.
Umgang mit legalen Drogen
Im Sinne deiner Gesundheit empfehlen wir dir, auf den Konsum von Tabak, Alkohol
und sonstigen Suchtmitteln grundsätzlich zu verzichten. In der Schule und bei
schulischen Veranstaltungen gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.
Laut Schulunterrichtsgesetz ist das Rauchen auch innerhalb des gesamten Schulhauses
verboten.
Nach einem Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) gelten für unsere Schule
folgende Vereinbarungen:
- Als Schüler/in der ersten und zweiten Klasse gilt für mich entsprechend dem
Jugendschutzgesetz ein generelles Rauchverbot während der gesamten Unterrichtszeit.
- Ab der 3. Klasse ist Rauchen während der Pausen im Innenhof der BAKIP möglich.
Zigarettenstummel und sonstige Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter
entsorgt werden.
- Ich nehme zur Kenntnis, dass der Konsum von Alkohol während der gesamten
Unterrichtszeit und aller Schulveranstaltungen verboten ist.
Was ist sonst noch wichtig zu wissen...
- Klassenbücher, Schularbeitenhefte, Zeugnisse und schulische Bestätigungen sind
öffentliche Urkunden. Veränderungen oder Fälschungen können strafrechtliche Folgen
nach sich ziehen.
- Einmal jährlich findet laut SchUG eine schulärztliche Untersuchung statt.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für deine Garderobe und Wertsachen.
Logische Folgen
Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen treten folgende Konsequenzen in Kraft:
- Zurechtweisung
- Nachträgliche Erfüllung versäumter Pflichten
- Eine Wiedergutmachung nach Vereinbarung
- Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand
und der Direktorin
- Verwarnung durch die Klassenvorständin/ den Klassenvorstand, bzw. durch die
Direktorin
- Androhung des Ausschlusses
- Ausschluss
Im SchUG (Schulunterrichtsgesetz) § 43ff findest du die gesetzlichen
Grundlagen dieser Vereinbarung und weitere Informationen über Pflichten und Rechte
von Schüler/innen.
Organisationen lernen nur, wenn die einzelnen Menschen etwas lernen.
Ohne individuelles Lernen gibt es keine lernende Organisation.
Grundregeln für Lehrpersonen
- Als Lehrer/innen wollen wir mit unseren Schüler/innen auf der Basis
gegenseitigen Vertrauens eine Arbeitsgemeinschaft bilden.
- Die österreichischen Schulgesetze und Lehrpläne sind die verpflichtende
Grundlage unserer Bildungsarbeit.
- Wir wollen den Unterricht so gestalten, dass wir das Interesse der
Schüler/innen an den Inhalten wecken, um die geforderten Lernziele zu
erreichen
- Wir informieren unsere Schüler/innen über unsere Unterrichtsziele und
Beurteilungskriterien.
- Wir wollen gerecht und fürsorglich mit den Bedürfnissen einzelner Schüler/innen
als auch mit denen der verschiedenen Klassen umgehen.
- Wir bereiten uns auf den Unterricht entsprechend vor und werden die
Unterrichtsstunden pünktlich beginnen und beenden.
Zu positiven Veränderungen kommt es,wenn Menschen ihre Beziehungen
vertiefen, indem sie ihre wechselseitigen Verbindungen kontinuierlich erweitern
und verstärken
Grundregeln für Erziehungsberechtigte
Als Eltern und Erziehungsberechtigte wollen wir Interesse an der Schullaufbahn
unseres Kindes zeigen und mit den Lehrpersonen im Gespräch bleiben.
- Für einen guten Kontakt nützen wir die wöchentliche Sprechstunde der
Lehrer/innen. Sowohl telefonisch als auch persönlich kann diese Zeit für ein
Gespräch in Anspruch genommen werden.
- Mit Anliegen und Beschwerden treten wir möglichst rasch direkt an die
betroffenen Personen heran. Mitglieder des Elternvereines, die Klassenvorstände
und die Direktorin stehen nach Vereinbarung ebenfalls gerne für Gespräche
zur Verfügung. Ein rechtzeitig geführtes Gespräch kann manchen Problemen vorbeugen
oder zu deren Lösung beitragen.
- Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht wird spätestens am dritten Tag das
Sekretariat oder die Klassenvorständin/der Klassenvorstand verständigt.
- Unmittelbar nach Beendigung des Fernbleibens geben wir dem Kind eine schriftliche
Entschuldigung für die Zeit der Abwesenheit mit.
|