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Aufgaben - Elternverein |
FörderungenUnterstützungen einzelner Schüler bei:
Unterstützungen der Klassen bei Projekten:
Die Anträge bitte jeweils in einem verschlossenen Kuvert entweder
Formulare für die Unterstützungen:
Hinweis: Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gibt es auch gemäß Schülerbeihilfengesetz (SchBG 1983) für bedürftige SchülerInnen. Als Kriterien der Bedürftigkeit gelten: Familieneinkommen (einschl. allfälliger Unterhaltszahlungen), die Größe der Familie, der Familienstand. In der Regel sind solche Schülerunterstützungen gemeinsam mit dem Antrag für Schülerbeihilfe (für SchülerInnen ab der 10. Schulstufe) bzw. Heimbeihilfe (für SchülerInnen ab der 9. Schulstufe) bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres zu beantragen (ergänzendes Formular SUA 1-02 rosa). Eine spätere Antragstellung (bis spätestens 31. März des laufenden Schuljahres) hat eine anteilsmäßige Kürzung der Heim- bzw. Schülerbeihilfe zur Folge. Es kann aber auch allein für Schülerunterstützungen eigens angesucht werden (Formular SUB 1-03 - hellblau). Späteste Einreichsfrist: 31. März des lf. Schuljahres. Die Anträge sind mit einer Bestätigung der Schulleitung/Direktion der BAKIP an den Landesschulrat für Kärnten zu richten. Antragsformulare liegen in der Schulleitung/Sekretariat der BAKIP auf. Die Mitglieder des Vorstandes des Elternvereins sind - so ferne gewünscht - gerne bei der Antragstellung behilflich.
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