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Anmeldung für die 1. Klasse |
Informationen zur EignungsprüfungAblauf der Eignungsprüfung
Ablauf der AufnahmeprüfungWer muss zur Aufnahmeprüfung?Die Verordnung über die Eignungsprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sieht für einige Aufnahmswerber/innen aus den Hauptschulen schriftliche Prüfungen aus Deutsch, Englisch und Mathematikgenau dann vor, wenn das Jahreszeugnis der 8. Schulstufe bzgl. der Leistungsgruppen II und III folgende Noten aufweist:
Termin für die Aufnahmsprüfung für SchülerInnen aus Hauptschulen: Dienstag, 05.07.2011 Diese Prüfungen entfallen für alle SchülerInnen der AHS und HS I. Leistungsgruppe, wenn diese Gegenstände zumindest mit "Genügend" beurteilt worden sind. Sie entfallen auch für SchülerInnen der HS II. Leistungsgruppe, wenn die Leistungsbeurteilung in der vierten Klasse in diesen Gegenständen zumindest mit Gut erfolgt ist oder die Klassenkonferenz der Hauptschule bei einem Befriedigend in der II. Leistungsgruppe feststellt, dass der Schüler/die Schülerin aufgrund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen unserer Schule genügen wird ("Eignungsfeststellung der Klassenkonferenz der HS"). Alle schlechteren Beurteilungen der HS II. Leistungsgruppe und alle Leistungsbeurteilungen der HS III. Leistungsgruppe in den oben genannten Gegenständen führen automatisch zu einer schriflichen Prüfung in den schlecht beurteilten Gegenständen. Sofern schriftliche Prüfungen mit "Nicht genügend" beurteilt werden, ist im jeweiligen Prüfungsgebiet eine mündliche Prüfung abzulegen. Erst nach positivem Abschluss der Aufnahmeprüfung wird über die entgültige Aufnahme entschieden. Aufnahmeprüfungen können nur an der Erstwunschschule abgelegt werden, gelten dann aber für alle berufsbildenden Schulen.
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