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Information Berufswahl
Der Beruf einer Kindergärtnerin bzw. eines
Kindergärtners ist sehr verantwortungsvoll und erfordert hohe Berufsgesinnung
und spezielles Berufswissen.
Gefordert sind vor allem:
Soziales Einfühlungsvermögen, Verantwortungs- und Wertbewusstsein, sehr gute
Allgemeinbildung, didaktische und methodische Kompetenzen, Kontakt- und
Kommunikationsfähigkeit, emotionale Stabilität und Sensibilität, musische
Begabung, Kreativität und Flexibilität, Innovationsfähigkeit,
Organisationstalent, Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit.
Art, Dauer und Abschluss der Ausbildung
Die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik gehört zu den Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung. Sie ist eine höhere Schule, die an die achte Schulstufe
anschließt und fünf Schulstufen
umfasst. Der Abschluss erfolgt durch die Reife- und Diplomprüfung. Sie berechtigt sowohl zur Ausübung des Berufes einer Kindergärtnerin / eines Kindergärtners oder einer Horterzieherin / eines Horterziehers als auch zum Besuch einer
Hochschule bzw. anderer Institutionen.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme
in die erste Klasse der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik setzt die
- erfolgreiche
Erfüllung der ersten acht Jahre der allgemeinen Schulpflicht
- und die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung voraus.
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